Volle Kostenübernahme durch die Krankenkasse

Die einzelnen Sozialversicherungsträger haben mit den Vereinigungen Wiener Psychotherapeuten Verträge abgeschlossen, die deren Mitgliedern ein bestimmtes Kontingent an Therapie auf „Krankenschein“ ermöglicht.

Damit habe ich als Mitglied des Vereins für ambulante Psychotherapie (VAP) ein Kontingent für vollfinanzierte Psychotherapie erhalten.

Was ist für Sie zu tun?
Sie bringen bei der ersten Sitzung einen Versicherungsnachweis mit: Ihre Versicherungskarte oder eine ärztliche Überweisung. 

Es muß eine Krankheit vorliegen. Die klinische Diagnose erstellt der Psychotherapeut.
Zur zweiten Sitzung ist eine Bestätigung über die vorgeschriebene ärztliche Untersuchung mitzubringen. Wir füllen gemeinsam den Antrag an die Krankenkasse aus. Sie sind verpflichtet, Informationen zur Schwere ihrer Erkrankung, bisherige lebensgeschichtliche Ereignisse, verordnete Medikation und Therapieziele an den Sozialversicherungsträger weiterzugeben.

Kinder und Jugendliche werden vom Therapeuten vor der dritten Sitzung zu einem Klinischen Psychologen zur genauen Abklärung (klinisch-psychologische Diagnostik) überwiesen. Die Kosten für die Durchführung der klinisch-psychologischen Diagnostik werden bei Vertragspsychologen von der Sozialversicherung übernommen.

Bei Erwachsenen ist im Fall einer voraussichtlichen Therapiedauer von mehr als 70 Stunden ebenfalls eine weitere Abklärung notwendig.

Wenn Sie einen Termin nicht einhalten können, müssen Sie ihn fristgerecht absagen. Der Psychotherapeut ist bei Nichteinhaltung von Terminen berechtigt, von Ihnen Kostenersatz zu verlangen.

Die Kosten für Ihre Psychotherapie werden zur Gänze durch die Sozialversicherung getragen (außer eventuelle Selbstbehalte). Der Psychotherapeut darf keine zusätzlichen Kosten in Rechnung stellen.