Zuschussregelung

Kostenzuschüsse werden geleistet, wenn die Psychotherapie zur Behandlung einer Krankheit notwendig ist und darüber hinaus von Personen durchgeführt wird, die zur selbständigen Ausübung dieser Therapie nach den hiefür geltenden Gesetzesbestimmungen berechtigt sind.

Derzeit wird von den meinsten Sozialversicherungen pro Therapieeinheit der Betrag von € 28,– erstattet. Die Versicherungsanstalt öffentlich Bediensteter, Eisenbahnen und Bergbau (BVAEB) beteiltigt sich mit € 40,–.

Vorraussetzung dafür ist eine ärztliche Untersuchung die bis spätestens vor der 2. Sitzung durchgeführt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie bei mir.

 


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