Zuschussregelung

Kostenzuschüsse werden geleistet, wenn die Psychotherapie zur Behandlung einer Krankheit notwendig ist und darüber hinaus von Personen durchgeführt wird, die zur selbständigen Ausübung dieser Therapie nach den hiefür geltenden Gesetzesbestimmungen berechtigt sind.

Die österreichischen Sozialversicherungen haben unterschiedliche Rückerstattungssätze. Derzeit sind das für die ÖGK € 33,70, für die KFA € 37,– BVAEB € 46,60, die SVS refundiert Ihnen € 45,–

Vorraussetzung dafür ist eine ärztliche Untersuchung die bis spätestens vor der 2. Sitzung durchgeführt werden muss. Nähere Informationen erhalten Sie bei mir.