Elternberatung in Scheidungssituation

Vor dem Abschluß einer Regelung der Scheidungsfolgen bei Gericht haben die Eltern eine Beratung über die Auswirkungen auf die Kinder zu absolvieren. Dies ist im § 95 Abs. 1 Außerstreitgesetz festgelegt.

Mein Angebot besteht hier in der Information mit welchen emotionalen Auswirkungen bei den Kindern zu rechnen ist, wie damit ein guter Umgang gefunden werden kann, auf welche Rechte Kinder Anspruch haben und wie Unterstützungsmöglichkeiten in dieser Umbruchszeit aussehen könnten.

Kinder brauchen in aller Regel das Einvernehmen mit beiden Elternteilen. In meiner Beratung soll das Bewußtsein von Mutter und Vater über die Kinderrechte gestärkt werden. Diese sind gleichwertig mit den Rechten des Vaters und der Mutter.